Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Planungs- und Bauleistungen der HWG Odenwald GmbH, Denkmalstraße 20, 64658 Fürth (Odenwald) (nachfolgend „wir“). Stand: 01.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Planungs- und Bauleistungen zwischen uns und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Bauherr“). Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit im Folgenden nicht unterschieden wird.
  2. Vorrang vor diesen AGB haben in folgender Reihenfolge: der Bauvertrag, die Baubeschreibung, die Pläne, das Angebot. Abweichende Bedingungen des Bauherrn gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
  3. Ist der Bauherr Unternehmer, kann im Einzelfall die Geltung der VOB/B vereinbart werden; dies bedarf einer ausdrücklichen Regelung im Vertrag.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf unserer Website und in Prospekten sind unverbindlich. Unsere Angebote sind 14 Tage ab dem Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
  2. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder der beiderseitigen Unterzeichnung des Bauvertrags zustande. Verbraucherbauverträge (§ 650i BGB) schließen wir mindestens in Textform.
  3. Verbrauchern übergeben wir rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung in Textform (§ 650j BGB). Der Vertrag enthält verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder zur Dauer der Bauausführung (§ 650k Abs. 3 BGB).
  4. Verbrauchern steht bei Verbraucherbauverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 650l BGB). Die Widerrufsbelehrung erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen; siehe auch Hinweise zum Widerrufsrecht.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Bauvertrag und Baubeschreibung. Soweit vereinbart, umfasst er Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die Einreichung des Bauantrags, Tragwerksplanung (Statik), Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz sowie die Bauausführung.
  2. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind (z. B. Erschließung, Baugrundgutachten, Gebühren der Behörden und Versorger, Außenanlagen), gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt.
  3. Wir dürfen zur Vertragserfüllung qualifizierte Nachunternehmer und Fachplaner einsetzen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Bauherrn bleibt unberührt.

§ 4 Mitwirkung des Bauherrn

  1. Der Bauherr stellt das baureife Grundstück, alle für die Planung erforderlichen Unterlagen (z. B. Lageplan, Grundbuchauszug, Bebauungsplan) sowie eine geeignete Zufahrt für Lkw und Kran rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Bodenverhältnisse, die von den Angaben des Bauherrn oder eines Baugrundgutachtens abweichen, können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen; diese werden gesondert vereinbart.

§ 5 Preise, Änderungen und Zahlungen

  1. Es gelten die im Bauvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Änderungswünsche des Bauherrn und deren Vergütung richten sich nach §§ 650b, 650c BGB; wir erstellen dazu ein Nachtragsangebot.
  3. Wir können Abschlagszahlungen nach dem im Vertrag vereinbarten Zahlungsplan entsprechend dem Baufortschritt verlangen (§ 632a BGB). Bei Verbraucherbauverträgen darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nicht übersteigen (§ 650m Abs. 1 BGB); bei der ersten Abschlagszahlung leisten wir dem Verbraucher eine Sicherheit für die rechtzeitige und mangelfreie Herstellung in Höhe von 5 % der vereinbarten Vergütung (§ 650m Abs. 2 BGB).
  4. Rechnungen und Abschlagsrechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Ausführungsfristen

Die Ausführungsfristen ergeben sich aus dem Bauvertrag. Sie verlängern sich angemessen bei Behinderungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei verzögerter Baugenehmigung, höherer Gewalt, außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen oder fehlender Mitwirkung des Bauherrn.

§ 7 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung ist das Werk abzunehmen (§ 640 BGB). Über die Abnahme wird ein gemeinsames Protokoll erstellt.
  2. Verweigert der Bauherr die Abnahme wegen Mängeln, gilt § 650g BGB (Zustandsfeststellung). Das Werk gilt als abgenommen, wenn wir dem Bauherrn nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat; ist der Bauherr Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen haben (§ 640 Abs. 2 BGB).
  3. Nach Fertigstellung übergeben wir die für den Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erforderlichen Unterlagen, soweit wir die Planung erbracht haben (§ 650n BGB).

§ 8 Mängelansprüche

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mängelansprüche bei einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

§ 9 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Bauherr regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Die Rechte des Bauherrn wegen Mängeln (§ 8) bleiben unberührt.

§ 10 Kündigung

Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 648, 648a BGB). Eine Kündigung bedarf der Schriftform (§ 650h BGB).

§ 11 Urheberrecht an Planungen

Unsere Entwürfe und Pläne dürfen nur für das vertraglich vereinbarte Bauvorhaben verwendet werden. Eine Nutzung für andere Vorhaben bedarf unserer Zustimmung.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Ist der Bauherr Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.